WELCHE FÖRDERUNG FÜR DIE DÄMMUNG GIBT ES?
Energieeffizienz-Experten beauftragen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbinden – zu finden in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Ausnahme: Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen für Sie ausstellen.
HÖHERES FÖRDERVOLUMEN MIT INDIVIDUELLEM SANIERUNGSFAHRPLAN
Der Staat bezuschusst die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit bei energetischen Maßnahmen nach GEB (EM) mit maximal 15%. Lassen Sie jedoch für Ihr Gebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan durch einen Energieeffizienz-Experten erstellen, wird die doppelte Höhe an förderfähigen Kosten pro Wohneinheit mit 5% mehr BEG-Förderung (insgesamt 20% Zuschusshöhe) bezuschusst.
TIPP: Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird separat bezuschusst.
Vorgaben | BEG (EM) | BEG (iSFP) |
---|---|---|
Förderfähige Kosten pro Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
Zuschusshöhe | 15% | 20% |
Maximaler Zuschuss pro Wohneinheit | 4.500 € | 12.000 € |
U-Wert Vorgabe Dachdämmung | 0,14 W/(m²k) | 0,14 W/(m²k) |
STEUERN SPAREN MIT DER ENERGETISCHEN SANIERUNGSMAßNAHMEN-VERORDNUNG
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen sind über die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – (ESanMV) möglich. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro. Bei energetischen Maßnahmen an eigengenutzten Wohngebäuden profitiert die Hauseigentümerin / der Hauseigentümer in diesem Modell von Steuervorteilen in den drei darauffolgenden Einkommenssteuererklärungen.